Gesetze / Maler- und Lackiererausbildungsverordnung
MalerLackAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 01.08.2021
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- VG Berlin, 04.04.2019 – 24 K 61.18 VZitiert von 1
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Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.